Das Mindestgehalt der Blauen Karte EU für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sowie für Engpassberufe liegt im Jahr 2025 bei 43.760 Euro. Die reguläre Gehaltsgrenze beträgt 48.300 Euro.
Es gibt zwei Gehaltsgrenzen für eine Blaue Karte: die reguläre und die reduzierte Gehaltsgrenze. Die reduzierte Gehaltsgrenze gilt für Mangelberufe oder für Bewerberinnen/ Bewerber, die innerhalb von drei Jahren vor Einreichung ihrer Unterlagen für die Blaue Karte einen Hochschulabschluss erworben haben. Folgende Berufe gelten zum Beispiel als Mangelberufe, für das reduzierte Entgelt:
- Ingenieure
- Fachkräfte in der Informationstechnologie
- Mathematiker
- Fachkräfte in den Naturwissenschaften
- Medizinische Fachkräfte (außer Zahnmedizin)
- Apotheker
- Fachkräfte in der Krankenpflege und Geburtshilfe
- Lehr- und Erziehungskräfte sowie Fachkräfte in der Kinderbetreuung und im Gesundheitswesen
- Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte in der Herstellung und Produktion im Bergbau, im Bauwesen und in der Logistik
Die normale Gehaltsgrenze für die Blaue Karte liegt ab Januar 2025 bei 48.300 Euro, die ermäßigte Gehaltsgrenze wird schon ab 43.760 Euro erreicht.
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