Für die Erteilung der Blauen Karte gelten ab November 2023 viele Erleichterungen!
Absenkung der Gehaltsgrenzen
Ab November 2023 wird das Mindestgehalt auf 39.682,80 Euro pro Jahr abgesenkt.
Die Erteilung der Blauen Karte wird somit einen größeren Personenkreis möglich gemacht.
IT- Fachkräfte benötigen keinen Hochschulabschluss
Eine weitere Neuerung ist, dass IT-Fachkräfte eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie keinen Hochschulabschluss haben. Voraussetzung für die Erteilung der Blauen Karte ist lediglich eine einem Hochschulabschluss vergleichbare Berufserfahrung von drei Jahren.
Erweiterung der Liste der Mangelberufe
Die Liste der Berufe, für die eine Blaue Karte EU erteilt werden kann, wird deutlich erweitert. Dadurch haben viel mehr Fachkräfte die Möglichkeit, eine Blaue Karte zu beantragen. So können künftig qualifizierte Arbeitskräfte aus folgenden Berufsgruppen die Blaue Karte EU erhalten:
- Führungskräfte in der Produktion in der Herstellung von Gütern, im Bergbau und im Baugewerbe sowie in der Logistik
- Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte in der Erbringung von spezialisierten Dienstleistungen, wie Kinderbetreuung oder Gesundheitsdienstleistungen
- Veterinärmediziner
- Zahnärzte
- Pharmazeuten
- Akademisch vergleichbare Pflege- und Hebammenberufe
- Lehrkräfte und Betreuer im schulischen und außerschulischen Bereich
Eine detaillierte Liste der Mangelberufe finden Sie hier
(https://www.otherway.de/unkategorisiert/liste-der-engpassberufe/)