Auch in diesem Jahr wurden die Mindestgehaltsgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss sowie für Fachkräfte über 45 Jahre neu festgelegt. Bei Fragen freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht. Gemeinsam zum Erfolg! Wir begleiten Ihr komplettes Bewerbungsverfahren.